Bitte senden Sie den Original-Bildungsgutschein/Bildungsscheck/Bildungsprämiengutschein immer per EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN an das Ausbildungszentrum!
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen.
Die Bildungsprämie geht in die zweite Förderperiode und wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren weitergeführt! Sie funktioniert ganz ähnlich wie der Bildungsscheck. Der einzige Unterschied: Die BP ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Wer ist berechtigt?
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die in Deutschland
durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu
versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten
nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der
Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein wird von geschulten Beraterinnen und Berater ausgegeben, die die individuellen Voraussetzungen der Interessierten prüfen.
Die aktuellen Förderrichtlinien des Programms Bildungsprämie können Sie auf der folgenden Internetseite einsehen: www.bildungspraemie.info (Stand 24.01.2012)
Was wird gefördert? Die Weiterbildung von Arbeitnehmern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen.
Wer ist antragsberechtigt? Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Fördersätze maximal: Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 80% der Weiterbildungskosten.
Ausführliche Informationen erteilt die Sächsische AufbauBank.
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind und im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben.
Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: Hessische Weiterbildungsdatenbank
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
Der Bildungsscheck soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Berufs- und Lebensperspektive durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine obligatorische Weiterbildungsberatung.
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von maximal 500 Euro zu den Kursgebühren. Sie können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt bekommen. Ihre Selbstbeteiligung beträgt in speziellen Fällen mindestens 10 %, ansonsten jedoch mindestens 30 %. Der Bildungsscheck wird aus ESF- und Landesmitteln gefördert.
Ausführliche Informationen können Sie hier herunterladen: Bildungsscheck Brandenburg
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt nicht nur bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen auch kompetente Beraterinnen und Berater zur Seite.
Ausführliche Informationen können Sie hier herunterladen: Bildungsscheck NRW
oder hier im Internet einsehen.
Das federführende rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat beschlossen, den Förderansatz QualiScheck auch 2012 weiter anzubieten. Die Ausgabe der QualiSchecks ist zunächst bis zum 30.06.2012 durch Die RAT GmbH möglich, soweit eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden soll, die auch bis zum 30.06.2012 beginnt.
Ausführliche Informationen können Sie hier herunterladen: QualiScheck Rheinland Pfalz
Förderung der Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer in Unternehmen mit Berufsabschluss
Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf. Nutzen Sie Ihre Chance. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Qualifizierung.
Nutzen Sie die Stärken Ihrer Mitarbeiter!
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer mit Berufsabschluss
oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Der Deutsche Bildungs Server ist der zentrale Wegweiser zu Bildungsinformationen im Internet. Hier können Sie gezielt nach weiteren Fördermöglichkeiten suchen.