Bitte senden Sie den Original-Bildungsscheck/Bildungsprämiengutschein immer per DHL-EXPRESSBRIEF an das Ausbildungszentrum Laktation und Stillen!
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen.
Die Bildungsprämie – zweite Förderperiode – wird noch bis zum Ende 2013 weitergeführt! Sie funktioniert ganz ähnlich wie der Bildungsscheck. Der einzige Unterschied: Die Bildungsprämie ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Wer ist berechtigt?
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die in Deutschland durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein wird von geschulten Beraterinnen und Beratern ausgegeben, die die individuellen Voraussetzungen der Interessierten prüfen.
Die aktuellen Förderrichtlinien des Programms Bildungsprämie können Sie auf der folgenden Internetseite einsehen: www.bildungspraemie.info (Stand 23.04.2013)
Zum Kurzprogramm!
Was wird gefördert? Die Weiterbildung von Arbeitnehmern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen.
Wer ist antragsberechtigt? Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Fördersätze maximal: Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 80% der Weiterbildungskosten.
Ausführliche Informationen erteilt die Sächsische AufbauBank.
Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten, die über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind und im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben.
Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: Hessische Weiterbildungsdatenbank
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
Der Bildungsscheck soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Berufs- und Lebensperspektive durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine obligatorische Weiterbildungsberatung.
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von maximal 500 Euro zu den Kursgebühren. Sie können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt bekommen. Ihre Selbstbeteiligung beträgt in speziellen Fällen mindestens 10 %, ansonsten jedoch mindestens 30 %. Der Bildungsscheck wird aus ESF- und Landesmitteln gefördert.
Ausführliche Informationen können Sie hier herunterladen: Bildungsscheck Brandenburg
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Es übernimmt nicht nur bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen auch kompetente Beraterinnen und Berater zur Seite.
Ausführliche Informationen können Sie hier herunterladen: Bildungsscheck NRW
oder hier im Internet einsehen.
Das federführende rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat beschlossen, den Förderansatz QualiScheck auch 2012 weiter anzubieten.
Ab dem 1.8.2012 ist eine Antragstellung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) möglich. Ausführliche Informationen und die entsprechenden Anträge können Sie auf dieser Internetseite herunterladen: QualiScheck Rheinland Pfalz
Der Deutsche Bildungs Server ist der zentrale Wegweiser zu Bildungsinformationen im Internet. Hier können Sie gezielt nach weiteren Fördermöglichkeiten suchen.
Das Ausbildungszentrum Laktation und Stillen bietet ein Stipendium für geeignete Personen an, welche Schwierigkeiten mit der Finanzierung des Vorbereitungskurses auf die Zusatzqualifikation Still- und LaktationsberaterIn IBCLC/Stillbeauftragte in der Klinik haben.
Ausführliche Informationen können Sie hier herunterladen: JoAnne W. Scott Stipendium
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