Textauszug aus „AGB-Nachrichten 4. Quartal 2015
Am 20. Januar entschied das Europäische Parlament mit 393 zu 305 Stimmen, einen Resolutions-Entwurf über Babynahrung zurückzuweisen, der es erlaubt hätte, dass Babynahrungen einen hohen Zuckergehalt aufweisen und sie zum Gebrauch ab dem vierten Monat zu bewerben. Damit muss die Europäische Kommission jetzt die Regelungen auf eine Linie mit Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Gesundheitsversammlung WHA bringen, wie sie u.a. im Internationalen Kodex niedergelegt sind, nach denen künstliche Babymilch nicht für den Gebrauch vor dem sechsten Monat beworben werden dürfen.
Zusammen mit dieser neuen Regulierung für Babynahrung führt die Europäische Kommission laut einer Pressemitteilung von Baby Milk Action neue Regeln für künstliche Babynahrungen ein. Künftig sollen alle Exporte von Babynahrung aus der EU leicht verständlich beschriftet sein und drei weiterführende Textabschnitte enthalten: zum Internationalen Kodex, zu Risiken der Werbung und Hinweise zum Übergewicht.
Spezialisierte Anfangs- und Folgenahrungen dürfen anders als von den Empfehlungen der WHA vorsehen, weiter beworben werden.
Aktionsgruppe Babynahrung e.V.
Hier geht´s zur Pressemitteilung von Baby Milk Action IBFAN UK: European Parliament votes for big reductions in sugar in baby foods and prohibitions on labelling at too early an age.