Eine Petition des AK Stillen bei Erwerbstätigkeit der AFS zur Neuregelung des Mutterschutzes befindet sich in der Mitzeichnungsfrist.
Wir bitten alle um Unterzeichnung und Unterstützung durch großzügige Weiterleitung des Links zur Petition.
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die gesetzlichen Stillpausen für stillende Mütter sowie alle anderen erforderlichen Schutzregelungen für Stillende im Beruf mindestens mindestens bis zum 2. Geburtstag des Kindes gewährt werden. Damit soll ein entsprechend umfassender Schutz des Stillens in der Öffentlichkeit einhergehen.
Begründung
Die WHO empfiehlt das Stillen bis zum 2. Geburtstag und darüber hinaus solange Mutter und Kind dies wollen. Daher sollte dieser weltweit empfohlene Mindestzeitraum auch gesetzlich besonders geschützt werden.
Muttermilch ist die biologisch vorgesehene Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder. Nicht gestillte Kinder sind häufiger und länger krank als Gestillte. Längeres Stillen kann einer Metastudie von The Lancet zufolge jährlich Kosten von 300 Milliarden US-Dollar weltweit einsparen. So können durch einen besseren Schutz des Stillens auch die öffentlichen Ausgaben im Gesundheitswesen gesenkt werden.
Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls von einem Schutz des Stillens, weil sich die Ausfallzeiten der Eltern verringern und Mütter früher und motivierter wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie beim Stillen vom Arbeitgeber unterstützt werden.
Hier geht´s zur Petition