Die ESPGHAN hat im Januar 2017 zur Einführung von Beikost Stellung genommen, hier eine kurze Zusammenfassung:
- Ausschließliches oder volles Stillen für mindestens 4 Monate (17 Wochen, beginnender 5. Monat) sollte gefördert werden und ausschließliches oder überwiegendes Stillen für ca. 6 Mon (26 Wochen, beginnender 7. Monat) ist ein erstrebenswertes Ziel.
- Säuglingen sollte eine Vielfalt verschiedener Geschmäcker und Texturen einschließlich bitter schmeckender grüner Gemüse angeboten werden. Weiterstillen während der Einführung von Beikost ist empfohlen. Kuhmilch als Hauptgetränk sollte nicht vor dem 12. Lebensmonat gegeben werden.
- Allergene Nahrungsmittel können jederzeit nach dem 4. Monat eingeführt werden, sobald die Zufütterung begonnen hat.
- Bei Säuglingen mit hohem Risiko für Erdnussallergie (Kinder mit schwerem Ekzem, Ei-Allergie oder beidem) sollten Erdnüsse nach einer Untersuchung durch einen entsprechend ausgebildeten Spezialisten zwischen dem 4. – 11. Lebensmonat eingeführt werden.
- Gluten kann zwischen dem 4. – 12. Monat eingeführt werden, große Mengen während der ersten Einführungswochen vermeiden und erst später im Säuglingsalter geben.
- Alle Säuglinge sollten Eisen-reiche Beikost einschließlich Fleisch und/oder Eisen-angereicherte Nahrung bekommen.
- Weder Zucker noch Salz sollten der Beikost zugesetzt werden und Fruchtsäfte oder gesüßte Getränke sollen vermieden werden.
- Vegane Diäten sollten nur unter entsprechender medizinischer oder ernährungsfachlicher Aufsicht genutzt werden und Eltern sollten die schweren Konsequenzen bei Nichtbefolgung der Supplementierung dieser Nahrungsformen kennen.