Ein Frühgeborenen-Papa macht auf die unflexible Regelung aufmerksam. In Österreich kann der Vater die Elternzeit nur nehmen, wenn das Kind aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Doch gleichzeitig gilt die Regelung, dass der Vatermonat in den ersten 91 Tagen nach der Geburt genommen werden muss. Bei sehr früh geborenen Kindern kann sich das ausschließen. HIER LESEN SIE die Geschichte eines Vaters.