Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen.
Wir empfehlen Ihnen den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen, dieser kann den Bildungsurlaub völlig unbürokratisch auf dem Kulanzweg genehmigen. Vielleicht hilft der Hinweis, dass das Ausbildungszentrum Laktation und Stillen anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung in NRW nach § 10 ff AwbG und anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitengesetz Baden-Württemberg (SIN EN ISO 9001:2015) ist.
Das Ausbildungszentrum Laktation und Stillen nimmt nur noch in seltenen Fällen Bildungsurlaubsanträge entgegen, da die Bearbeitung mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden ist und wir pro Jahr nur ein bis zwei Antragsteller deutschlandweit unter unseren TeilnehmerInnen haben.
Der Förderassistent des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie führt Sie innerhalb der Förderdatenbank zu Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU Schritt für Schritt zum richtigen Förderprogramm. Konkretisieren Sie Ihre Recherche durch Auswahl des Fördergebietes, des Förderberechtigten, des Förderbereiches, der Förderart und des Fördergebers.
Der Deutsche Bildungs Server ist der zentrale Wegweiser zu Bildungsinformationen im Internet. Hier können Sie gezielt nach weiteren Fördermöglichkeiten suchen.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Menschen unter 25 Jahren mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung bei ihrer weiteren beruflichen Qualifizierung. Bewerben können sich Erwerbstätige ebenso wie Arbeitssuchende.
Vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland ein passendes Förderprogramm für Ihre Weiterbildung. Ein Blick auf die Förderbedingungen lohnt sich in jedem Fall. Neben einer Beschreibung der einzelnen Programme finden Sie Informationsmöglichkeiten und Ansprechpartner in den Ländern.
Stand 20.07.2022
Serviceportal Baden-Württemberg
Förderung der Weiterbildung – zugehörige Leistungen
Alle Dokumente zur ESF-Umsetzung im Förderbereich Arbeit und Soziales finden Sie hier…
Bayern fördert Projekte von unterschiedlichen Institutionen wie Bildungsträgern, Nichtregierungsorganisationen, sozialen Einrichtungen, Verbänden und auch von Unternehmen. Mehr Informationen finden sich auf Bayerns zentralem Weiterbildungsportal Komm weiter in B@yern und der Seite des Europäischen Sozialfonds Bayern.
Sofern Sie eine Beratung zur beruflichen Weiterbildung benötigen, stehen Ihnen bayernweit sogenannte WeiterbildungsinitiatorInnen kostenfrei zur Verfügung. Die Kontaktdaten für Ihre WeiterbildungsinitiatorIn finden Sie hier…
Sie benötigen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung Ihres Weiterbildungswunsches? Informieren Sie sich über ausgewählte Förderprogramme für Bildungssuchende.
Praxishilfe: Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
Bildungsinteressierte erhalten mit der Broschüre „Praxishilfe: Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung“ einen Überblick über aktuelle Förderprogramme des Landes Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union. Mehr als 50 Förderungen für zum Teil ganz unterschiedliche Weiterbildungsthemen und Zielgruppen sind übersichtlich zusammengestellt. Beschäftigte, Unternehmen und Arbeitsuchende finden mit dem Ratgeber schnell und unkompliziert die passende Fördermöglichkeit für ihre berufliche Weiterbildung.
Die Weiterbildungsrichtlinie
Mit der Richtlinie will Brandenburg die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen im Land erhalten und verbessern, um das Fachkräftepotenzial in Zeiten von digitalem und demografischem Wandel effektiv heben zu können.
Um eine flächendeckende Hebammenversorgung im Land Brandenburg sicherzustellen gibt es dort die Hebammenförderrichtlinie. Gefördert wird die Absolvierung beruflicher Fortbildungen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag, jedoch mit maximal 500 EUR pro AntragstellerIn pro Jahr. Nähere Informationen erhalten Sie hier…
Der Weiterbildungsscheck
Das ESF-Förderprogramm zum Bremer Weiterbildungsscheck steht aktuell nicht mehr zur Verfügung.
Eine Anschlussförderung ist in Planung.
Wo finde ich Informationen?
Informationen stellt das Land Bremen auf seiner Seite zum Weiterbildungsscheck bereit.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der AntragstellerInnen. Deshalb lassen Sie sich vom Team des Hamburger Weiterbildungsbonus beraten.
Die Hotline ist 040-21 112 536.
Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten…
Förderprogramme in Hessen
Je nach individueller Lebens- und Arbeitssituation können ArbeitnehmerInnen in vielen Fällen finanzielle Unterstützung für die persönliche Weiterbildung in Anspruch nehmen. Auf der Internetseite der Bildungsberatung Hessen finden Sie weitere Informationen.
Weiterbildungsförderung Mecklenburg-Vorpommern
Förderung berufsbegleitender Qualifizierung von Beschäftigten
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Hauptinstrument dieser Förderung sind Bildungsschecks. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.
Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
36 Monate Laufzeit
Förderfähige Weiterbildung: Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von BetriebsinhaberInnen von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.
Nähere Informationen finden Sie bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Das Ausbildungszentrum Laktation und Stillen ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannt.
Der Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Vor allem im Fokus: Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Finanziert wird es aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Informationen erteilt auch das Infotelefon berufliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen unter der Rufnummer 0211 83719 29.
Förderprogramm QualiScheck
Der QualiScheck fördert Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte: 40.000 Euro). Erwerbstätige mit geringerem Einkommen werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet. Der QualiScheck ist damit eine Ergänzung zur Bildungsprämie des Bundes, die nur Erwerbstätige in Anspruch nehmen können, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Durch das Zusammenspiel der Angebote von Bund und Land ist so in Rheinland-Pfalz eine umfassende Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen QualiScheck und Betriebliche Weiterbildung erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter der Servicenummer 0800 5 888 432, per E-Mail unter info@berufliche-weiterbildung.rlp.de oder auf der Internetseite. Dort sind auch die Antragsformulare abrufbar.
Das Programm „Kompetenz durch Weiterbildung – KdW“
Das Saarland fördert die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen. Nur Beschäftigte aus saarländischen Betriebsstätten können gefördert werden. Gefördert werden Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Nicht förderfähig sind interne Schulungen.
Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse mit Kosten unter 200 Euro werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden.
Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden sich auf der Seite der FITT gGmbH. Dort sind auch die Ansprechpartnerinnen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt.
Daneben erteilen auch die zuständigen Ministerien Auskünfte:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat F/6 (zu KdW)
Beate Sehn
E-Mail: b.sehn@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681 501-3800
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds
Hubertus Stoll
E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de
Telefon: 0681 501-3184
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung
Die Unterstützung der Beruflichen Bildung ist auch im Förderzeitraum 2021 – 2027 ein Förderziel des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und SchülerInnen an Berufsfachschulen.
Wissen mehren, Fähigkeiten erweitern, Kompetenzen entwickeln. Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.
Ausführliche Informationen erteilt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Der Weiterbildungsbonus Pro
Der Weiterbildungsbonus Pro richtet sich an Erwerbstätige, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Unter anderem können Beschäftigte, Auszubildende und InhaberInnen von Kleinstbetrieben sowie freiberuflich Tätige mit weniger als zehn MitarbeiterInnen den Weiterbildungsbonus nutzen.
Antragsformulare sind auf der Seite der IB.SH im Internet abrufbar. Informationen und Beratung erhalten Interessierte auch telefonisch unter 0431 9905-2222 bei der IB.SH.
Außerdem steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne das Beratungsnetz Weiterbildung des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Standorte der WeiterbildungsberaterInnen erhalten Sie unter folgendem Link.
Der Weiterbildungsscheck
Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 Euro). Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der GFAW zur Verfügung. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Fragen beantwortet die GFAW auch telefonisch und per Mail:
Fachgebiet Antrag Weiterbildung
Ursula Erlebach
Telefon: 0361 2223-0
ursula.erlebach@gfaw-thueringen.de
Österreich: Datenbank der Bildungsförderungen
KollegInnen aus Österreich erhalten hier einen Überblick über die finanziellen Förderungen für ihre persönlichen Aus- und Weiterbildungsvorhaben, sei es für Schule, Lehre, Studium oder Beruf.
Ausführliche Informationen finden Sie hier…
Schweiz: EDUCA SWISS
Die Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und-finanzierung, bezweckt eine persönliche, ermutigende Förderung von bildungsambitionierten Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz – unabhängig von Alter, Qualifikation und Herkunft. EDUCA SWISS ist als gemeinnützige Stiftung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht unterstellt und steuerbefreit.
Ausführliche Informationen finden Sie hier…
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